RHEINANZEIGER HINTERGRUNDUPDATE Deutsch
Rheinanzeiger Rheinanzeiger Hintergrundupdate
Abonnieren
Blog Lokal Politik Technik Welt Wirtschaft

Zählt Samstag als Werktag – Klare Regeln im Arbeitsrecht

Lukas Simon Schneider Fischer • 2026-04-15 • Gepruft von Hannah Fischer

Im deutschen Arbeitsrecht stellt sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelmäßig die Frage, ob der Samstag als Werktag gilt. Diese Unterscheidung hat weitreichende Folgen für Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen und die Berechnung von Fristen. Die gesetzliche Definition liefert Klarheit, doch Branchentarife und regionale Besonderheiten können abweichende Regelungen mit sich bringen.

Die Einordnung des Samstags beeinflusst zahlreiche Alltagssituationen – von der Planung des Jahresurlaubs bis hin zur Rechtmäßigkeit von Samstagsarbeit. Während Sonn- und Feiertage durch das Arbeitszeitgesetz klar geschützt sind, nimmt der Samstag eine Zwischenstellung ein, die immer wieder zu Missverständnissen führt.

Zählt Samstag als Werktag?

Ja, der Samstag gilt nach § 3 Abs. 2 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) als Werktag in Deutschland. Werktage umfassen demnach alle Kalendertage, die keine Sonn- oder gesetzlichen Feiertage sind. Somit zählen Montag bis Samstag als Werktage – unabhängig davon, ob tatsächlich gearbeitet wird oder nicht.

Gesetzliche Definition

Nach § 3 BUrlG sind Werktage alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen. Der Samstag fällt daher grundsätzlich in diese Kategorie, sofern er nicht selbst ein gesetzlicher Feiertag ist.

Überblick: Werktag vs. Arbeitstag

Der Begriff Werktag beschreibt die gesetzliche Zulässigkeit des Arbeitens ohne Einschränkungen. Der Arbeitstag hingegen meint den tatsächlichen Tag der Arbeitsleistung. Diese Unterscheidung ist entscheidend: Während Werktage die rechtliche Grundlage definieren, bezieht sich Arbeitstag auf die real geleistete Arbeitszeit.

  • Werktage: Montag bis Samstag (ohne Feiertage)
  • Arbeitstage: Tatsächliche Tage mit Arbeitsleistung
  • Kalendertage: Alle Tage inklusive Sonn- und Feiertagen
  • Samstag als Werktag: Gilt ohne gesetzlichen Feiertag
Praktische Bedeutung

Bei einem Jahresurlaub von 20 Werktagen bedeutet dies, dass auch Samstage mitgezählt werden. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen entspricht somit knapp vier Wochen – vorausgesetzt, die Wochenenden und Feiertage werden herausgerechnet.

Rechtliche Grundlagen im Überblick

Begriff Zählt Samstag? Rechtliche Basis
Werktag Ja (Mo–Sa) § 3 BUrlG
Arbeitstag Nur bei Leistung Individuell
Kalendertag Nein Keine Einschränkung
Feiertag Nein §§ 9, 10 ArbZG

Was sind Werktage genau?

Die gesetzliche Definition von Werktagen geht auf das Bundesurlaubsgesetz von 1963 zurück, das seither mehrfach geändert wurde. Der Grundgedanke bestand darin, den Anspruch auf Urlaub in einer einheitlichen, nachvollziehbaren Größe zu definieren.

Unterschied zwischen Werktag und Arbeitstag

Der wesentliche Unterschied liegt im Anwendungsbereich. Werktage sind ein juristischer Begriff, der die Zulässigkeit von Arbeit regelt. Arbeitstage bezeichnen die Tage, an denen tatsächlich gearbeitet wird. Ein Arbeitnehmer kann an fünf Tagen pro Woche arbeiten, während Werktage die rechtliche Rahmenbedingung für alle sechs Tage von Montag bis Samstag bilden.

Samstag im Arbeitsrecht

Samstagsarbeit ist grundsätzlich zulässig, da der Samstag als Werktag keine Sonderstellung einnimmt – im Gegensatz zu Sonn- und Feiertagen, die durch §§ 9 und 10 ArbZG geschützt sind. Arbeitnehmer haben jedoch Anspruch auf mindestens einen freien Samstag pro Kalendermonat, sofern nicht anders vereinbart.

Besonderheit bei Jugendlichen

Für Jugendliche gilt nach §§ 15 und 16 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ein Verbot der Samstagsarbeit. Ausnahmen bestehen in Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie oder Pflege – hier müssen mindestens zwei Samstage monatlich frei bleiben.

Regelungen zur Arbeitszeit am Samstag

Arbeitgeber können den Samstag als Ruhetag festlegen, wenn dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vereinbart ist. Nach 20 Uhr ist Samstagsarbeit nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei unvorhersehbaren Ereignissen, die sofortiges Handeln erfordern.

Zählt Sonntag oder Feiertag als Werktag?

Nein, Sonntage und gesetzliche Feiertage sind keine Werktage und damit arbeitsfrei. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schützt diese Tage ausdrücklich. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Samstag, reduziert sich die Anzahl der Werktage im betreffenden Monat entsprechend.

Landesrechtliche Feiertage

Regionale Unterschiede entstehen durch landesrechtliche Feiertage. In katholischen Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg gilt beispielsweise Fronleichnam als gesetzlicher Feiertag. Diese Feiertage schließen automatisch einen Werktag aus, was bei der Berechnung von Fristen und Urlaubstagen berücksichtigt werden muss.

Auswirkungen auf die Fristenberechnung

Für die Berechnung von Fristen ist entscheidend, ob eine Frist in Kalendartagen oder Werktagen läuft. Fristen in Kalendartagen laufen durchgehend, während Werktage Sonn- und Feiertage ausschließen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, verschiebt sich der Zeitpunkt nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag.

Werktage in Kündigungsfristen und Arbeitsrecht

Bei Kündigungsfristen im Mietrecht und anderen Rechtsbereichen zählt der Samstag als Werktag grundsätzlich mit ein. Die Berechnung orientiert sich an der Art der Frist: Handelt es sich um eine Frist in Werktagen, werden Samstage mitgezählt. Handelt es sich um eine Frist in Kalendartagen, läuft die Frist auch samstags weiter.

Kündigungsfristen nach BGB

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 27. April 2005 (VIII ZR 206/04) klargestellt, dass der Samstag in der Karenzfristberechnung grundsätzlich als Werktag gilt. Offen blieb, ob eine Verschiebung des Fristendes auf den nächsten Werktag erfolgt, wenn die Frist an einem Samstag enden würde.

Tarifverträge und Branchenregelungen

In Branchen wie Einzelhandel oder Gastronomie ist Samstagsarbeit üblich und durch Tarifverträge reguliert. Diese können abweichende Regelungen treffen, etwa freie Samstage oder Zuschläge für Samstagsarbeit. Ohne geltenden Tarifvertrag findet das Gesetz Anwendung.

Praktische Beispiele aus dem Alltag

Im Einzelhandel gilt der Samstag als normaler Arbeitstag, und Urlaubstage werden inklusive Samstag berechnet. Im Bereich der Verkehrsregelung hat das Oberlandesgericht Hamm (Az. 2 Ss OWi 127/01) entschieden, dass „Werktags”-Schilder auch samstags gelten.

  • Miete: Kündigungsfrist von drei Monaten inklusive Samstage; Fristende auf Samstag verschiebt sich ggf.
  • Post und Banken: Oft samstags geschlossen, obwohl der Samstag Werktagsstatus hat
  • Verkehr: Werktags-Beschränkungen gelten samstags, außer bei Feiertagen

Historische Entwicklung der Werktag-Definition

Die heute geltende Definition aus § 3 BUrlG stammt aus dem Bundesurlaubsgesetz von 1963, das seither mehrfach geändert wurde. Die Regelung orientierte sich an älteren Vorläufergesetzen zum Urlaubsanspruch und wurde durch das Arbeitszeitgesetz von 1994 ergänzt.

  1. Erste gesetzliche Definitionen von Werktagen im Deutschen Reich
  2. Inkrafttreten des Bundesurlaubsgesetzes mit der bis heute geltenden Definition
  3. Ergänzung durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  4. BGH-Urteil (VIII ZR 206/04) bestätigt Samstag als Werktag in Fristen

Historisch galt der Samstag lange als voller Arbeitstag, bevor die 5-Tage-Woche durch Tarifverträge üblich wurde. Die Rechtsprechung hat diese Entwicklung seit Jahrzehnten begleitet und bestätigt.

Klarheit über die Rechtslage

Gesicherte Informationen

Der Samstag gilt nach § 3 BUrlG als Werktag. Sonn- und Feiertage sind keine Werktage. Bei Fristenden, die auf einen Samstag fallen, tritt eine Verschiebung auf den nächsten Werktag ein. Tarifverträge können abweichende Regelungen treffen.

Unklarheiten

Ob eine Verschiebung des Fristendes auch bei Kündigungsfristen im Mietrecht eintritt, hat der BGH 2005 offengelassen. Branchenspezifische Besonderheiten durch Tarifverträge können im Einzelfall abweichende Regelungen erfordern.

Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die korrekte Einordnung des Samstags als Werktag hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen, insbesondere hinsichtlich Anspruch auf freie Samstage und die korrekte Berechnung von Urlaubstagen. Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Vorgaben einhalten und können samstägliche Arbeit nur unter den definierten Bedingungen anordnen.

Für die maximale Arbeitszeit pro Tag gelten am Samstag keine Sonderregelungen, sofern der Samstag nicht als Feiertag qualifiziert. Die Einhaltung der täglichen Höchstarbeitszeit von zehn Stunden bleibt unabhängig vom Wochentag verpflichtend.

Quellen und Rechtsprechung

Nach § 3 Abs. 2 BUrlG sind Werktage alle Kalendertage, die keine Sonn- oder gesetzlichen Feiertage sind.

§ 3 BUrlG – Bundesurlaubsgesetz

Das Fristende, das auf einen Samstag fällt, verschiebt sich auf den nächsten Werktag.

§ 193 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch

Zu den wichtigsten Gerichtsentscheidungen zählt das BGH-Urteil vom 27. April 2005, das die Stellung des Samstags als Werktag in der Fristenberechnung bestätigte. Das Oberlandesgericht Hamm legte zudem fest, dass verkehrsrechtliche Beschränkungen mit „Werktags”-Hinweis samstags gelten.

Zusammenfassung

Der Samstag zählt nach deutschem Arbeitsrecht als Werktag, sofern er kein gesetzlicher Feiertag ist. Diese Einordnung ergibt sich aus § 3 Abs. 2 BUrlG und gilt für alle Kalendertage von Montag bis Samstag. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass Urlaubsansprüche in Werktagen berechnet werden und Samstage in Kündigungsfristen einfließen. Tarifverträge können abweichende Regelungen vorsehen, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Zählt Samstag zur Arbeitszeit?

Ja, Samstage zählen zur Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, sofern sie als Werktage gelten. Die maximale Arbeitszeit pro Tag beträgt grundsätzlich zehn Stunden, wobei die Ruhezeitenregelungen zu beachten sind.

Was ist der Unterschied zu Kalendertagen?

Kalendertage umfassen alle Tage einschließlich Sonn- und Feiertagen. Werktage schließen diese aus und zählen nur Montag bis Samstag. Für Fristen bedeutet dies: Werktage als Berechnungsgrundlage führen zu längeren Fristen als Kalendertage.

Sind Samstage automatisch arbeitsfrei?

Nein, der Samstag ist kein gesetzlicher Feiertag und somit grundsätzlich ein Arbeitstag. Arbeitnehmer haben jedoch Anspruch auf mindestens einen freien Samstag pro Monat, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.

Wie wirken sich Feiertage auf Werktage aus?

Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Werktag, wird dieser Tag aus der Werktag-Zählung ausgeschlossen. In katholischen Bundesländern kann dies durch zusätzliche Feiertage wie Fronleichnam häufiger vorkommen als in anderen Regionen.

Gibt es Ausnahmen für Jugendliche?

Ja, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist Samstagsarbeit für Jugendliche grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten in Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie oder Pflege, wo mindestens zwei Samstage monatlich frei bleiben müssen.

Wie werden Urlaubstage korrekt berechnet?

Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen entspricht etwa vier Wochen Urlaub. Samstage werden mitgezählt, Sonn- und Feiertage nicht. Bei einer 6-Tage-Woche ergeben 24 Werktage 4 volle Wochen; bei einer 5-Tage-Woche entspricht dies 4,8 Wochen.

Welche Rolle spielen Tarifverträge?

Tarifverträge können abweichende Regelungen treffen, etwa zu freien Samstagen, Zuschlägen oder der generellen Arbeitszeit am Samstag. In Branchen wie dem Einzelhandel sind solche Sonderregelungen üblich und überlagern die gesetzliche Grundlage.

Was passiert bei Fristende am Samstag?

Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, verschiebt sich dieses nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Betroffene die Frist tatsächlich wahrnehmen können.


Lukas Simon Schneider Fischer

Uber den Autor

Lukas Simon Schneider Fischer

Wir veröffentlichen täglich faktenbasierte Berichte mit laufender redaktioneller Prüfung.